Rostocker Bürgerschaft beschliesst Übernahme der Mühlendammschleuse

Eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Instandsetzung der Rostocker Mühlendammschleuse ist geschafft. Die Bürgerschaft hat am 6. März 2019 einen Beschluss “zur weiteren Verfahrensweise zur Übertragung des Eigentums der denkmalgeschützten Mühlendammschleuse vom Besitz des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock” gefasst. Und wir haben es mit dem Ortsbeirat Brinckmannsdorf geschafft, diesen Beschluss u.a. zu ergänzen um die Untersuchungen und Bewertungen einer Variante zum wesentlichen Erhalt und zur Instandsetzung des historisch vorhandenen Schleusenbeckens. Dazu soll ein Gutachten zum Zustand des Schleusenbeckens erarbeitet werden. Für diese Untersuchungen liegt die Zusage der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vor.
Wir fordern nun von der Verwaltung der Hansestadt eine zügige Umsetzung dieses Beschlusses und vor allem die kurzfristige Untersuchung des Schleusenbeckens, um endlich Gewissheit über deren möglichen Erhalt zu erlangen.

Die Beschlüsse beinhalten :

  1. Das Einvernehmen zwischen dem Bund (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA)), dem Land M-V und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Übertragung einer instandgesetzten Mühlendammschleuse sowie des umliegenden Schleusengeländes samt Immobilien herbeizuführen
  2. Eine Absicherung und Bestätigung der bisherigen finanziellen Verhandlungsergebnisse mit dem WSA (Kostenbeteiligung etc.) an den Bau- und Planungskosten,
  3. Die zielführende weitere Untersuchung und Bewertung der Varianten zur Erstellung einer abgestimmten Ausbauvariante (Rahmenparameter festlegen etc.).
    Unsere Änderung:
    In die zielführenden weiteren Untersuchungen und Bewertungen ist die Variante einer Instandsetzung des historisch vorhandenen Schleusenbeckens mit vorgezogenem Unterhaupt, unter der Berücksichtigung des vorliegenden Angebotes des WSV im Rahmen der Übergabeverhandlungen, vorzunehmen. Dazu ist ein Bauschadensgutachten durchzuführen, zu finanzieren und einzubeziehen. Die Untersuchungen dienen der Erstellung einer abgestimmten, in allen Parametern optimalen, Ausbauvariante (Rahmenparameter festlegen etc.).
  4. Die Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen und Weiterentwicklung der Vorzugsvariante / abgestimmten Ausbauvariante.
    Unsere Änderung:
    Die Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen und Weiterentwicklung der abgestimmten Ausbauvariante.

Die Dokumente gibt´s hier zum Nachlesen:

  1. Beschlussvorlage
  2. Änderungsantrag zu 3
  3. Änderungsantrag zu 4