
Der Petitionsausschuss des Landtages MV teilte uns am 08.06.2020 folgenden Sachstand mit:
Im Zuge der weiteren Bearbeitung Ihrer Petition habe ich den Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund um Mitteilung des aktuellen Sachstandes gebeten. Im Folgenden gebe ich Ihnen die hier vorliegenden Antworten zur Kenntnis:
I. Mitteilung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat betont, dass für die Maßnahme der Sicherung der Schleusenanlage das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund zuständig sei. Dieses Amt habe nach § 7 Abs. 4 Wasserstraßengesetz (WaStrG) die Erfordernisse des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Im Rahmen der Benehmensherstellung habe die Stadt Rostock die ihr vom Wasser- und Schifffahrtsamt vorgelegten Unterlagen durchgesehen und sich die Problematik vom Rostocker Hafen- und Seemannsamt erläutern lassen. Nach Prüfung der Unterlagen habe festgestellt werden können, dass – wie in § 7 Abs. 4 WaStrG gefordert – die Erfordernisse des Denkmalschutzes ausreichend berücksichtigt worden seien. Die provisorische Maßnahme sei reversibel und zerstöre den historischen Bestand der Schleuse nicht. Die durchgeführten Untersuchungen ermöglichten die Planung einer endgültigen Lösung für die Zukunft der Schleuse, die dann auch wieder für den Sportbootverkehr nutzbar gemacht werden solle. Erste Konzepte für die touristische Erschließung der gesamten Anlage seien bereits erstellt worden.
II. Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Stralsund
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund hat die Fragen des Petitionsausschusses wie folgt beantwortet:
„1. Besteht weiterhin die Absicht, die Mühlendammschleuse an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu veräußern, um die Schleuse sodann als erlebbares und funktionsfähiges Denkmal entsprechend der Machbarkeitsstudie auszubauen’?”
Der Bund habe weiterhin den Willen, die Mühlendammschleuse abzugeben. Deshalb sei auch im Bundeshaushalt 2020 die Möglichkeit gegeben, dass sich der Bund mit bis zu 50 % an den Instandsetzungskosten für die Mühlendammschleuse beteilige, sofern diese von einem Dritten in sein Eigentum übernommen werde.
„2a Wenn ja, wann soll die Veräußerung und der Ausbau erfolgen?”
Bauliche Aktivitäten mit dem Ziel der vollständigen Inbetriebnahme würden erst dann beginnen können, wenn ein Dritter die Schleuse vom Bund übernommen habe. Verhandlungen hierzu würden laufen. Wann die Übernahme erfolge und wann und ob die übernehmende Institution die erforderlichen Maßnahmen starte, entziehe sich der Kenntnis und Einflussnahme des Bundes.
„2b Ist es möglich, die derzeit verfüllte Schleuse wieder freizulegen und in Betrieb zu nehmen?”
Die Teilverfüllung der Schleusenkammer sei vollständig reversibel.
So weit die dem Petitionsausschuss übermittelten Sachstandsberichte.
Wie glaubwürdig ist das wohl, wenn man den derzeitigen Zustand der Schleuse sieht? Aber 2 Tatsachen lassen uns trotzdem hoffen:
Es gibt immer noch gültige Beschlüsse der Bürgerschaft zur Übernahme und Sanierung und die Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Scheusenkammer trotz der ernormen Belastung durch die Verfüllung nur um nur 7 mm gesetzt hat und saniert werden kann!
Wir haben uns diesbezüglich an den OB Claus Ruhe Madsen gewandt und sind auf seine Antworten sehr gespannt.